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Absetzbeträge
Absetzbeträge und Sonderausgaben können die Steuerlast senken, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen der Familienbonus Plus, der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag sowie außergewöhnliche Belastungen.
Wir erklären die Begriffe und zeigen, wo Sie die maßgeblichen Angaben in den Erlässen des Bundesministeriums für Finanzen und in FinanzOnline finden.
Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag 2026: 612 Euro bei einem Kind, Staffel ab zwei Kindern, Partnergrenze 7.411 Euro und Antrag mit E 30.
Außergewöhnliche Belastungen: Voraussetzungen, Selbstbehalt von 6 bis 12 Prozent, welche Krankheitskosten zählen und was ohne Selbstbehalt gilt – EStG.
Familienbonus Plus 2026: bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr, Voraussetzungen, Antrag beim Arbeitgeber (E 30) oder mit L 1k, Aufteilung – laut BMF erklärt.
Sonderausgaben: Kirchenbeitrag bis 600 Euro, Spenden bis 10 Prozent der Einkünfte, automatische Datenübermittlung und Belege – laut EStG und BMF 2026.
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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ist keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Situation beim Finanzamt Österreich, über FinanzOnline oder bei einer Steuerberatung.