Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten absetzen
Krankheitskosten können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie als außergewöhnliche Belastung gelten: Nach § 34 Abs. 4 EStG 1988 (Fassung 2026) greift ein einkommensabhängiger Selbstbehalt von 6 bis 12 Prozent; nur der darüber liegende Teil mindert das Einkommen. Kostenersätze von Versicherungen sind laut Steuerbuch 2026 des Bundesministeriums für Finanzen abzuziehen.
Was eine außergewöhnliche Belastung ist
Außergewöhnliche Belastungen sind laut Bundesministerium für Finanzen (Stand 1. Jänner 2026) – wie Sonderausgaben – Aufwendungen für die Lebensführung, die ohne gesetzliche Anordnung nicht absetzbar wären. Nach § 34 Abs. 1 EStG 1988 (Fassung 2026) werden sie nach Abzug der Sonderausgaben vom Einkommen abgezogen; sie müssen außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Außergewöhnlich ist die Belastung nach § 34 Abs. 2 EStG 1988 (Fassung 2026), soweit sie höher ist als jene der Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen; zwangsläufig erwächst sie nach § 34 Abs. 3 EStG 1988 (Fassung 2026), wenn Sie sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen können.
Der Selbstbehalt
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nach § 34 Abs. 4 EStG 1988 (Fassung 2026) wesentlich beeinträchtigt, soweit die Belastung einen Selbstbehalt übersteigt. Er beträgt bei einem Einkommen von höchstens 7.300 Euro 6 Prozent, von mehr als 7.300 bis 14.600 Euro 8 Prozent, von mehr als 14.600 bis 36.400 Euro 10 Prozent und von mehr als 36.400 Euro 12 Prozent. Der Selbstbehalt vermindert sich um je einen Prozentpunkt, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, sowie laut Bundesministerium für Finanzen (Stand 1. Jänner 2026) für jedes Kind, für das für mehr als sechs Monate der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Weiters vermindert sich der Selbstbehalt laut Bundesministerium für Finanzen (Stand 1. Jänner 2026), wenn die Einkünfte Ihres (Ehe-)Partners weniger als 7.411 Euro im Jahr 2026 betragen, Sie mehr als sechs Monate verheiratet bzw. eingetragener Partner sind und nicht dauernd getrennt leben (Steuerbuch 2026 des Bundesministeriums für Finanzen). Den Selbstbehalt errechnet laut Bundesministerium für Finanzen (Stand 1. Jänner 2026) das Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung.
Welche Krankheitskosten zählen
Krankheitskosten werden laut Steuerbuch 2026 des Bundesministeriums für Finanzen als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn nachweislich eine Krankheit vorliegt, die Behandlung in direktem Zusammenhang damit steht und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Heilung darstellt. Zu den Krankheitskosten zählen laut Steuerbuch 2026 unter anderem:
- Arzt- und Krankenhaushonorare
- Medikamente (bei ärztlicher Verschreibung jedenfalls)
- Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge und Heilbehelfe
- Kosten für Zahnersatz bzw. Zahnbehandlung
- Sehbehelfe und Entbindungskosten
- Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital (mit Aufzeichnungen, z. B. Fahrtenbuch)
Allfällige Kostenersätze durch die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, eine freiwillige Krankenzusatz- oder Unfallversicherung oder von anderer Seite sind laut Steuerbuch 2026 des Bundesministeriums für Finanzen abzuziehen.
Ohne Selbstbehalt: Behinderung
Bei bestimmten außergewöhnlichen Belastungen, insbesondere bei Behinderungen, ist laut Bundesministerium für Finanzen (Stand 1. Jänner 2026) kein Selbstbehalt zu berücksichtigen. Krankheitskosten im Zusammenhang mit einer Behinderung (mindestens 25 Prozent) können laut Steuerbuch 2026 des Bundesministeriums für Finanzen als Kosten der Heilbehandlung ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes geltend gemacht werden. Mehraufwendungen durch eine eigene körperliche oder geistige Behinderung (oder bei Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag eine Behinderung des (Ehe-)Partners) regelt § 35 EStG 1988 (Fassung 2026).
Ausbildung außerhalb des Wohnortes
Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 (Fassung 2026) als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht; berücksichtigt wird ein Pauschbetrag von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung.
So machen Sie die Kosten geltend
Außergewöhnliche Belastungen werden laut Bundesministerium für Finanzen (Stand 1. Jänner 2026) in der Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1ab geltend gemacht. Sie zählen nicht zu den Daten, die automatisch übermittelt werden: Eine antragslose Veranlagung findet nur statt, wenn nicht anzunehmen ist, dass noch außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Er hängt vom Einkommen ab (§ 34 Abs. 4 EStG 1988, Fassung 2026): 6 Prozent bei höchstens 7.300 Euro, 8 Prozent bei mehr als 7.300 bis 14.600 Euro, 10 Prozent bei mehr als 14.600 bis 36.400 Euro und 12 Prozent bei mehr als 36.400 Euro.
Kann ich Kosten für Brille oder Zahnarzt absetzen?
Laut Steuerbuch 2026 des Bundesministeriums für Finanzen zählen unter anderem Sehbehelfe und Kosten für Zahnersatz bzw. Zahnbehandlung zu den Krankheitskosten, wenn die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung erfüllt sind.
Gibt es Fälle ohne Selbstbehalt?
Ja. Laut Bundesministerium für Finanzen (Stand 1. Jänner 2026) entfällt der Selbstbehalt bei bestimmten außergewöhnlichen Belastungen, vor allem bei Behinderungen. Das Steuerbuch 2026 nennt etwa Krankheitskosten, die mit einer Behinderung von mindestens 25 Prozent zusammenhängen.
Mit welchem Formular mache ich die Kosten geltend?
Mit dem Formular L1ab im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung, so das Bundesministerium für Finanzen (Stand 1. Jänner 2026). Automatisch übermittelt werden außergewöhnliche Belastungen nicht.
Quellen
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ist keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Situation beim Finanzamt Österreich, über FinanzOnline oder bei einer Steuerberatung.
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